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Strukturen und Grundsatzregelungen des Krankenhaussystems in Deutschland

Strukturen

Die etwa 2000 Akut-Krankenhäuser in Deutschland können unterschieden werden nach der Trägerschaft und nach der Versorgungsstufe.

Als Träger treten auf:

  • Der Staat, und zwar kommunale Träger, also Städte, Landkreise und Bezirke sowie die Bundesländer, vor allem in ihrer Eigenschaft als Träger von Universitäten (55%)
  • freigemeinnützige Institutionen wie die großen Kirchen und ihre Verbände, das Rote Kreuz mit seinen Schwesternschaften oder sonstige frei-gemeinnützige,nicht gewinn-orientierte Institutionen (38%)
  • privatwirtschaftliche Firmen oder Firmengruppen (7%).

Hinsichtlich der Versorgungsstufe unterscheidet man:

  • Grundversorgung (kleine Häuser mit bis zu 200 Betten und wenigen Fachabteilungen
  • Regelversorgung (mittlere Häuser mit bis zu 300 Betten und etwa 4 – 5 Fachabteilungen
  • Schwerpunktversorgung (grössere Häuser mit bis zu 500 Betten, einem breiten Fächerspektrum von bis zu 8 Abteilungen
  • Maximalversorgung (große Häuser mit 1000 und mehr Betten, meist Universitätskliniken, mit umfassendem Fächerangebot und teilweise hochspezialisierten Abteilungen, die gleichzeitig Forschung, Lehre und Versorgung als Auftrag haben.

Für die ärztliche Führungsstruktur gibt es folgende Unterschiede:

  • Sogenannte hauptamtliche Abteilungen sind unter der Leitung von eines oder mehrerer hauptamtlicher Chefärzten, die ihr Fach eigenverantwortlich vertreten
  • Abteilungen in der Verantwortung von einem oder mehreren Belegärzten, das sind Ärzte, die nicht Angestellte der Klinik sind sondern selbstständig ihre freie Praxis betreiben, dort Patienten ambulant versorgen und darüber hinaus mit einem Krankenhaus vereinbart haben, dass sie ihre Patienten auch stationär dort versorgen können.

Kosten

Krankenhauskosten:

Für die Leistungen des Krankenhauses, also Medizin, Pflege und Unterbringung mit Verpflegung gilt seit 01. 01. 2004 ein einheitlicher, vom Staat festgelegter Fallpauschalenkatalog (“DRG”) der zu einheitlichen Preisen in allen Krankenhäusern führen soll. Diese „DRG-Kosten“ beinhalten alle Kosten des Krankenhauses, einschließlich Arztkosten. Wenn allerdings der Patient sich entscheidet, freiwillig zusätzliche Wahlleistungen zu beauftragen, dann kommen diese Kosten dazu. Vor allem die „Wahlleistung Chefarztbehandlung“ kann erhebliche Zusatzkosten verursachen, da dann alle an der Behandlung beteiligten Chefärzte ihre Leistungen zusätzlich in Rechnung stellen.
Auf unserer Website
www.drg.german-hospital-service.com haben wir etwa 350 wichtige DRGs als Beispiele aufgeführt und auch die möglichen zusätzlichen Wahlarztkosten ergänzt. Diese Beträge können aber nicht als Festpreise verstanden oder zugesagt werden. Sie können unterschritten werden, aber auch, je nach Krankenhaus und nach der Intensität der ärztlichen Betreuung, deutlich höher sein.

Arztkosten

Die Kosten der Krankenhausbehandlung einschließlich der Arztkosten werden für den weit überwiegenden Teil der Patienten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, bei der sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. In manchen Fällen ist es auch möglich, dass eine ausländische Pflichtversicherung für die Kosten der Behandlung eines Ausländers aufkommen muß, dies muß aber vorher abgeklärt werden, bzw. bei Notfallbehandlungen oder Unfällen muss ein entsprechendes Abkommen zwischen den Staaten bestehen. Für Bürger der Länder der Europäischen Union wird dies generell gelten, hier wird auch zunehmend die Freiheit der Wahl des Krankenhauses auch über die nationale Grenze hinweg von der Gesetzgebung anerkannt.

Die nicht gesetzlich Versicherten sind grundsätzlich Selbstzahler, das heißt, sie bekommen von der Klinik ihre Rechnung, müssen diese bezahlen und sich selber darum kümmern, ob sie die Kosten von ihrer privaten Krankenversicherung ersetzt bekommen. Zu dieser Gruppe zählen normalerweise auch alle ausländischen Patienten, wenn sie zu einer Wahlbehandlung (also nicht im Notfall sondern geplant für eine bestimmte Behandlung) ein deutsches Krankenhaus aufsuchen. Auch hier gilt, das die Krankenhausrechnung die Arztkosten mit beinhaltet.
Allerdings haben die leitenden Ärzte meist von ihrer Klinik die Erlaubnis, Selbstzahlerpatienten als eigene Patienten persönlich zu behandeln und diese persönliche Behandlung als Wahlleistung Arzt direkt in Rechnung zu stellen. In diesen Fällen erhält der Patient also zwei Rechnungen: eine vom Krankenhaus und eine von dem behandelnden Chefarzt. Wenn mehrere Chefärzte beteiligt waren, z.B. der Chirurg, der Radiologe und der Laborarzt, dann ist jeder berechtigt, seine Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen.
Auch Belegärzte berechnen ihre Leistungen selber, sowohl für die Behandlung in der Praxis als auch für Leistungen im Krankenhaus. Dafür ist hier die Rechnung des Krankenhauses etwas niedriger.

Unterbringungszuschläge

Deutsche Krankenhäuser haben vielfach das 2-Bett-Zimmer als Regelleistung. In diesen Häusern darf nur noch für die Unterbringung im Einzelzimmer ein Zuschlag erhoben werden. Bei den Häusern, die noch viele 3-oder Mehr-Bett-Zimer haben, wird auch für die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer ein Wahlleistungszuschlag berechnet. Die Zuschläge sind im Allgemeinen aufgrund entsprechender staatlicher Regelungen bei etwa 50.- bis 70.-€ pro Tag für den Platz im 2-Bett-Zimmer und 80.- bis 100€ pro Tag für das Einzelzimmer.

Ambulante Operationen

In steigendem Maße werden kleinere Eingriffe auch als ambulante Operationen angeboten. Das heißt: Der Patient kommt morgens in dei Klinik, wird bevorzugt operiert, kann sich bis zum Nachmittag in einem eigenen Ruhebereich wieder erholen und wird um etwa 15.00 Uhr wieder entlassen. Ausländische Patienten, die an dieser Behandlungsform Interesse haben, sollten danach noch ein paar Tage in einem nahegelegenen Hotel einplanen, damit die notwendigen Kontrolluntersuchungen ohne Probleme durchgeführt werden können.

Sonstiges

Eine Spezialität des deutschen Gesundheitssystem ist das gut ausgebildete Rehabilitationswesen: Besondere Kliniken übernehmen den Patienten nach der Akutbehandlung und machen ihn anschließend mit verschiedenen Heilbehandlungen, z. B. physikalischer Therapie, wieder richtig fit. Diese Behandlung schlägt gesondert zu Buche, in der Regel (d.h. bei 21 Tagen) mit etwa 2500.- bis 3000.-€.

Verbrauchsabhängig sind bei einem Aufenthalt in der Klinik die Telefonkosten, sie werden zumeist mit einer Tagespauschale und einem Preis pro Einheit berechnet. Oft schließt die Pauschale auch die Nutzung des Fernsehens mit ein. Immer mehr Kliniken bieten eine eigenen Internet-Zugang am Krankenbett an – dieser wird natürlich ebenfalls leistungsabhängig berechnet.

Standards

Deutsche Ärzte absolvieren ein ausführliches naturwissenschaftliches Grundstudium, danach ein klinisch ausgerichtetes Fachstudium. An den Abschluss der Universitätsausbildung schließt sich die praktische Ausbildung an: In der Regel 5 – 7 Jahre praktische Tätigkeit als Assistenzarzt in einer Klinik, bei der auch ein vorgeschriebener Katalog von fachlichen Leistungen (z. B. bei Chirurgen jeweils die Anzahl der selbst durchgeführten Operationen) absolviert und nachgewiesen werden muß, schließen sich an. Diese Phase wird mit der Facharztprüfung abgeschlossen, danach entscheidet sich, ob der Arzt als Freiberufler eine Praxis übernimmt oder weiter in der Klinik tätig ist.

Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt über drei Jahre nach einem staatlich vorgegebenen Curriculum an staatlich beaufsichtigten Schulen. Während der Ausbildung wechseln sich Praxisphasen und theoretische Ausbildung ab. Nach der staatlich anerkannten Abschlussprüfung und einigen Jahren Berufstätigkeit haben Pflegekräfte die Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden: etwa 2-jährige berufsbegleitende Ausbildungen führen zur Anerkennung als Operationspfleger, Anästhesiepfleger, Stationsleitung usw.

Qualitätsmanagement wird derzeit in allen Krankenhäusern verpflichtend eingeführt. Bereits seit Jahren besteht ein staatlich beaufsichtigtes Qualitätssicherungsprogramm. Danach sind Krankenhäuser verpflichtet, über bestimmte Behandlungen umfassende Berichte abzugeben die an zentraler Stelle ausgewertet werden. Darüber hinaus lassen sich viele Krankenhäuser freiwillig nach einem der anerkannten Qualitätszertifikate zertifizieren: DIN-ISO, EFQM, KTQ, Procum-cert und „Joint Commission“ sind in Deutschland übliche Verfahren..

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