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 Information zum seit 2004 geltenden allgemeinen Preissystem für Krankenhausleistungen in Deutschland - G-DRG-System

Für die Berechnung der Krankenhauskosten gilt in Deutschen Krankenhäusern seit Anfang 2004 ein grundsätzlich einheitliches Preissystem, das DRG (Diagnosis-Related-Groups) - System. Es gilt einheitlich für alle Krankenhäuser mit staatlichem Versorgungsauftrag und primär für alle Patienten, bei denen die Sozialversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung - für die Kosten aufkommt.

Dieses System unterscheidet mehr als 18 Diagnosebereiche. Innerhalb dieser Bereiche werden aus den wichtigsten Diagnosen und Behandlungsprozeduren über 1000 Fallpauschalen abgeleitet. Die Fallpauschalen sind grundsätzlich einheitlich bewertet. Der Bewertungsfaktor, multipliziert mit einem Basisfallwert, der je Krankenhaus noch individuell für jedes Jahr neu festgelegt wird, ergibt sich der Preis der spezifischen Krankenhausbehandlung. Die Bandbreite je Basisfallwert ist bei ca. plus/minus 15%.

Diese Krankenhauskosten beinhalten auch sämtliche Arztkosten, sie sind auch verbindlich durch jedes Krankenhaus mit staatlichem Versorgungsauftrag anzuwenden. Nicht jedes Krankenhaus fühlt sich bei internationalen Patienten hieran gebunden, aber § 17 I KHG ist hier eindeutig: Die Preise sind einheitlich, die DRGs gelten also ebenso für die Selbstzahler oder privatversicherten Patienten.

Sofern allerdings die Patienten als Selbstzahlerpatienten oder Privatpatienten mit dem jeweiligen Chefarzt die wahlärztliche persönliche ärztliche Versorgung zusätzlich vereinbaren, dann kommen diese Arztkosten noch hinzu. Sie lassen sich nicht vorher festschreiben, weil sie von der Art der ärztlichen Versorgung, Schwierigkeit der Operation, Zahl der Untersuchungen oder Visiten abhängen. Der Aufschlag kann 50% bis 100% betragen.

Die meisten Krankenhäuser in Deutschland verfügen über 3-Bett oder Mehrbettzimmer, 2-Bett-Zimmer und Einzelzimmer. . Wenn Patienten eine besondere Unterbringung im Einzelzimmer oder im 2-Bett-Zimmer wünschen, dann kommen pro Tag noch etwa 50.-€ bis 90.-€ dazu. In der von uns bereitgestellten DRG-Tabelle steht die Zahl “LOS” für Length of Stay, also die durchschnittliche angenommene Dauer der stationären Behandlung. Diese Tage, mit 50.-€ bis 90.-€ multipliziert, ergeben eine Schätzung der möglichen Zusatzkosten für die Komfortunterbringung.

Für unsere englisch-sprachigen Kunden haben wir einen Auszug aus dem aktuellen DRG-Katalog auf Englisch erstellt. Sie erreichen ihn HIER. Mit dessen Hilfe ist eine grobe Schätzung der möglichen Kosten einer Behandlung möglich. Fundierte Aussagen und Kostenschätzungen sind jedoch erst möglich, wenn ärztlicherseits eine Diagnose gestellt und eine Behandlungsstrategie festgelegt ist. Der offizielle deutsche Katalog ist hier zu erreichen.

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DRG-Katalog-Auszüge (Englisch)